OLG München: Schadenersatz wegen Verletzung des Urheberrechts
Wegen Verletzung seines Urheberrechts hat ein Fotograf Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 20. Juni 2022 entschieden (Az.: 42 S 231/21). Der schöpferische Anstand zwischen zwei Werken ist ein wesentlicher Faktor für die Beurteilung, ob eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Heißt: Um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, sollte die Kopie des Originalwerks möglichst viel Eigenart aufweisen, so dass sie als selbstständiges neues Werk gesehen werden kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte Ein einfacher Textaufdruck auf einem Foto ist dafür allerdings zu wenig, wie das Landgericht München deutlich machte. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Berufsfotograf ein Foto von einem Aktionskünstler bei einer Veranstaltung gemacht. Dieses Bild hatte die Beklagte auf ihrem Facebook-Profil veröffentlicht, in einer Ecke mit einen Schriftzug versehen und damit ihre eigene Meinung zum Ausdruck gebracht. Gegen diese Nutzung wehrte s...