Abwendung einer Insolvenz
Die steigenden Energiepreise stellen viele Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen. Geschäftsführer müssen beachten, dass ein Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt werden muss. Nach dem Gesellschaftsrecht sind Geschäftsführer oder leitende Organe verpflichtet bei Eintritt der Insolvenzreife unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, Insolvenzantrag zu stellen. Gründe für den Eintritt der Insolvenzreife sind die Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, steht der Geschäftsführer oder die leitenden Organe in der Haftung. Während der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt. Inzwischen stehen viele Unternehmen durch gestörte Lieferketten und hohe Energiepreise vor neuen schwierigen Herausforderungen. Eine erneute Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gibt es aber derzeit nicht. Aufgrund des hohen Haftungsrisikos sollte rechtzeitig geprüft werden, ob ein Insolven...