BFH: Steuerbefreiung beim Immobilienverkauf
Der gewinnbringende Verkauf einer Immobilie kann ggf. steuerfrei sein. Für die Steuerfreiheit gelten jedoch enge Grenzen, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Mai 2022 zeigt (Az. IX R 28/21). Das Steuerrecht sieht beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine Spekulationsfrist von zehn Jahren vor. Heißt: Wird eine Immobilie nach dem Kauf innerhalb dieser Frist wieder mit Gewinn verkauft, fallen auf den Veräußerungsgewinn Steuern an. Die Steuerpflicht entfällt jedoch, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Das gilt auch, wenn die eigenen Kinder unentgeltlich in der Immobilie gewohnt haben, erklärt die Wirtschaftskanzle MTR Rechtsanwälte , zu deren Schwerpunkten auch das Steuerrecht zählt. Für diese Steuerfreiheit hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. Mai 2022 allerdings enge Grenzen gesetzt. Demnach wird nur dann keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn fällig, wenn das Kind, das in der ...