OVG NRW: Land hätte Corona-Hilfen nicht zurückfordern dürfen
Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Urteilen vom 17. März 2023 entschieden (Az.: 4 A 1986/22 u.a.). Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, legte das Land NRW im Frühjahr 2020 ein Soforthilfeprogramm auf. Inzwischen werden die Hilfen zumindest teilweise zurückgefordert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits entschieden, dass die Rückforderungen nicht rechtmäßig sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nun bestätigt. Die entsprechenden Rückforderungsbescheide sind daher aufzuheben, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch in rechtlichen Fragen zu Corona berät. Das OVG schränkte allerdings ein, dass das Land noch die Möglichkeit habe, neue Schlussbescheide zu erstellen und nicht benötigte Corona-Hilfen zurückzufordern. Damit die Corona-Hilfen im Frühling 2020 schnell fließen konnten, wurde zunächst auf umfangreiche Prüfun...