OLG Frankfurt zur Unwirksamkeit eines Schiedsspruchs
Ein Schiedsspruch ist unwirksam, wenn er nicht von allen Schiedsrichtern unterschrieben oder ein Verhinderungsvermerk unzureichend ist. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 26 Sch 14/22). Ein Schiedsverfahren kann gegenüber einem Gerichtsverfahren verschiedene Vorteile bieten. Gerade bei internationalen Rechtsstreitigkeiten lässt sich ein Schiedsspruch oft besser durchsetzen als ein Urteil eines nationalen Gerichts, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft auch in der Prozessführung und bei Schiedsverfahren betreut. Voraussetzung für einen wirksamen Schiedsspruch ist jedoch, dass er von allen Schiedsrichtern eigenhändig unterschrieben ist. Sollte ein Schiedsrichter die Unterschrift nicht persönlich leisten können, muss zumindest ein Verhinderungsvermerk mit der Tatsache der Verhinderung als auch dem Grund dafür angegeben werden. Ansonsten ist ein Schiedsspruch nicht wirksam, wie der Beschluss des OLG Frankfurt vom...