Keine Anfechtung der Erbschaft wegen Höhe der Erbschaftssteuer
Beim Antritt einer Erbschaft sollte die Erbschaftssteuer im Blick behalten werden. Eine Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Erbschaftssteuer ist nur schwer möglich. Das Erbrecht sieht abhängig vom Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer vor. Die optimale Nutzung der Freibeträge sollte immer bedacht werden, bevor eine Erbschaft angetreten wird, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die auch im Erbrecht berät. Gibt es mehrere Erben mit unterschiedlichen Freibeträgen kann es steuerlich einen großen Unterschied machen, wer das Erbe antritt. Das sollte immer bedacht werden. Denn wenn die Erbschaft angenommen wurde, ist eine spätere Anfechtung der Annahme wegen Irrtums über die Höhe der Erbschaftssteuer nur schwer möglich. Das zeigt ein Urteil des OLG Hamm vom 04.11.2021 (Az.: 10 W 125/21). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein lediger und kinderloser Mann seine Mutter und seinen Bruder in seinem Testament als Erben...