Familienheim – Befreiung von der Erbschaftssteuer bei verzögerten Einzug
Ein Familienheim kann auch dann steuerbefreit geerbt werden, wenn der Erbe es wegen Renovierungsarbeiten erst verspätet beziehen kann. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. II R 6/21). Wird ein Familienheim vererbt, wird unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftssteuer fällig. Dazu muss der Erbe das Familienheim unverzüglich, in der Regel innerhalb von sechs Monaten, beziehen und es […]
https://bit.ly/45vTzdn
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