MoPeG tritt am 1.1.2024 in Kraft – Neuregelungen beim Beschlussmängelrecht

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bringt Änderungen bei Beschlussmängeln mit sich. Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist Ansprechpartner. Das Gesellschaftsrecht erfährt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts erhebliche Änderungen. Das MoPeG tritt am 1. Januar 2024 ohne Übergangszeit in Kraft. Personengesellschaften in Form einer GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG sollten […]


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