Wettbewerbsrecht: Gemeinschaftspraxis darf sich als „Zentrum“ bezeichnen
Auch wenn nur zwei Ärzte in einer Praxis beschäftigt sind, ist der Begriff „Zentrum“ für Verbraucher nicht irreführend und verstößt nach Urteil des OLG Frankfurt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu Abmahnungen und Schadenersatzforderungen führen. Dabei liegt zwischen legalen Handeln und Verstößen oft nur ein schmaler Grat, so die Wirtschaftskanzlei MTR […]
https://www.mtrlegal.com/wettbewerbsrecht-gemeinschaftspraxis-darf-sich-als-zentrum-bezeichnen/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=blogger
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