Wettbewerbsrecht: Gemeinschaftspraxis darf sich als „Zentrum“ bezeichnen

Auch wenn nur zwei Ärzte in einer Praxis beschäftigt sind, ist der Begriff „Zentrum“ für Verbraucher nicht irreführend und verstößt nach Urteil des OLG Frankfurt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu Abmahnungen und Schadenersatzforderungen führen. Dabei liegt zwischen legalen Handeln und Verstößen oft nur ein schmaler Grat, so die Wirtschaftskanzlei MTR […]


https://www.mtrlegal.com/wettbewerbsrecht-gemeinschaftspraxis-darf-sich-als-zentrum-bezeichnen/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=blogger

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Deutsches Edelmetallhaus GmbH insolvent

Wettbewerbsverstoß: Wo Karamell draufsteht, darf nicht nur Aroma drin sein

Steuervergünstigung bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens