Liebhaberei – Keine steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung von Luxusimmobilien
BFH: Vermieter muss Gewinnerzielungsabsicht nachweisen Nach dem Steuerrecht können Verluste aus einer Liebhaberei nicht mit Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies gilt auch bei der Vermietung von Luxusimmobilien, stellte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. Juni 2023 klar (Az.: IX R 17/21). Im Steuerrecht wird von einer Liebhaberei ausgegangen, wenn eine Tätigkeit ohne die Absicht […]
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