BGH: Immobilienverkäufer haftet für Mängel
Sachmangel beim Immobilienkauf arglistig verschwiegen – Urteil des BGH zur Aufklärungspflicht Az.: V ZR 43/23 Immobilienverkäufer müssen über Mängel an der Immobilie aufklären. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2023 auch dann, wenn in dem Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart war (Az.: V ZR 43/23). Nach dem Immobilienrecht muss der Verkäufer den […]
https://www.mtrlegal.com/bgh-immobilienverkaeufer-haftet-fuer-maengel/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=blogger
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