Lieferkettengesetz gilt ab 1. Januar 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern

Einrichtung eines wirksamen Risikomanagements   Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, gilt ab dem 1. Januar 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Um den gestiegenen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gerecht zu werden, ist für die betroffenen Unternehmen ein effizientes Risikomanagement unerlässlich.   Für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern wurde das Lieferkettengesetz bereits zum 1. […]


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