Designschutz für Spielbaustein bleibt bestehen

EuG weist Klage mit Urteil vom 24.01.2024 zurück – T-537/22 Das Design eines bekannten Spielbausteins ist weiterhin rechtlich geschützt. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Urteil vom 24. Januar 2024 entschieden (Az.: T-537/22). Durch sein Design kann ein Produkt einen hohen Wiederkennungswert für den Verbraucher haben. Daher ist der Schutz des Designs […]


https://www.mtrlegal.com/designschutz-fuer-spielbaustein-bleibt-bestehen/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=blogger

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Liability of de facto managing directors

Vermögenstransfer aus dem Ausland

Abmahnung muss inhaltlich bestimmt sein