Gesellschafter müssen Kosten für Insolvenz tragen
Bundesgerichtshof sieht keinen Grund für Haftungsbeschränkung Persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter müssen im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft auch für die Kosten des Insolvenzverfahrens aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. November 2021 entschieden (Az.: II R 69/22). Persönlich haftende Gesellschafter haften für alle aus ihrem Geschäft entstehenden Verpflichtungen, sofern keine Gesetze dagegenstehen. Dennoch […]
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