5 Sterne und ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Hinter Sternen muss tatsächlich Kundenbewertung stecken Sternebewertungen im Internet sind gang und gäbe und können Kaufentscheidungen beeinflussen. Die Bewerbung eines Produkts mit fünf Sternen ist aber nur dann zulässig, wenn es dafür tatsächlich eine Kundenbewertung gibt. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 16 O 139/21). Ansonsten liege ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, stellte […]


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