Elternunterhalt erst ab 5.000 Euro Einkommen
Beschluss des OLG München vom 06.03.2024 – Az.: 2 UF 1201/23 e Kinder sind gegenüber ihren Eltern erst ab einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen zwischen 5.000 und 5.500 Euro unterhaltspflichtig. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 6. März 2024 entschieden (Az.: 2 UF 1201/23 e). Der Unterhaltsanspruch ist ein zentrales Thema im Familienrecht. Dabei […]
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