Keine Testierunfähigkeit wegen Depressionen
Beschluss des OLG Brandenburg vom 19.03.2024, Az.: 3 W 28/24 Depressionen und Alkoholsucht führen nicht automatisch zu Testierunfähigkeit. Das machte das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 19. März 2024 deutlich (Az.: 3 W 28/24). Schwere psychische Erkrankungen können dazu führen, dass die Testierfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Testierunfähigkeit liegt gemäß § 2229 Abs. 4 BGB […]
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