Keine Testierunfähigkeit wegen Depressionen

Beschluss des OLG Brandenburg vom 19.03.2024, Az.: 3 W 28/24 Depressionen und Alkoholsucht führen nicht automatisch zu Testierunfähigkeit. Das machte das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 19. März 2024 deutlich (Az.: 3 W 28/24). Schwere psychische Erkrankungen können dazu führen, dass die Testierfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Testierunfähigkeit liegt gemäß § 2229 Abs. 4 BGB […]


https://www.mtrlegal.com/keine-testierunfaehigkeit-wegen-depressionen/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=blogger

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Liability of de facto managing directors

Vermögenstransfer aus dem Ausland

Abmahnung muss inhaltlich bestimmt sein