Mangel am Bauwerk bei Abnahme anzeigen

Beschluss des OLG Oldenburg vom 17.07.2023, Az.: 12 U 214/19 Bei der Errichtung einer Immobilie ist die Bauabnahme für den Bauherrn ein entscheidendes Datum. Denn für die Beurteilung, ob Mängel vorliegen und das Bauunternehmen nachbessern muss, ist der Zeitpunkt der Bauabnahme entscheidend. Für Mängel, die erst nach der Abnahme festgestellt werden, ist der Auftraggeber in […]


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