BFH zur Begünstigung von der Erbschaftssteuer

Parkhaus ist kein Betriebsvermögen – Urteil des BFH vom 28.02.2024, Az.: II R 27/21   Grundstücke, die Dritten zur Nutzung überlassen wurden, zählen nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Verwaltungsvermögen. Daher können solche Grundstücke im Rahmen der Erbschaftssteuer nicht begünstigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Februar 2024 entschieden (Az.: II R […]


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