Termingeschäfte ohne Verrechnungsbeschränkung

Verluste können im vollen Umfang mit Gewinnen verrechnet werden   Zum Jahresende gibt es eine gute Nachricht für Anleger: Sie können Verluste aus Termingeschäften wieder vollständig verrechnen. Die umstrittene steuerliche Regelung, dass Verluste aus hochspekulativen Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Geschäften der gleichen Art und nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro im Jahr […]


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