Ausweitung der Herstellerhaftung

Urteil des EuGH vom 19.12.2024 – C-157/23   Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 die Anwendung der Produkthaftungsrichtlinie verschärft (Az.: C-157/23). Demnach können auch Lieferanten für fehlerhafte Produkte haftbar sein, wenn ihr Name oder Erkennungszeichen mit dem des Herstellers ganz oder zumindest teilweise übereinstimmt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat sich […]


https://www.mtrlegal.com/ausweitung-der-herstellerhaftung/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=blogger

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Liability of de facto managing directors

Vermögenstransfer aus dem Ausland

BFH: Steuerbefreiung beim Immobilienverkauf