Cloud-Anbieter zahlen keine Urheberrechtsgebühr
Urteil des OLG München vom 02.02.2024 – Az.: 38 Sch 60/22 WG e Clouds sind keine vergütungspflichtigen Speichermedien oder Vervielfältigungsgeräte. Die Anbieter müssen daher keine Urheberrechtsabgabe zahlen. Das hat das OLG München mit Urteil vom 2. Februar 2024 entschieden (Az.: 38 Sch 60/22 WG e). Das IT-Recht hat immer wieder Berührungspunkte mit dem Urheberrecht. Mit […] https://www.mtrlegal.com/cloud-anbieter-zahlen-keine-urheberrechtsgebuehr/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=blogger